Strittige Zahlungen bei den Stadtwerken Völklingen: Mehr Kontrolle und Transparenz künftig dringend notwendig!

Die Vorgänge im Zusammenhang mit strittigen Zahlungen an die hauptamtlichen Geschäftsführer bei den Stadtwerken Völklingen Holding GmbH müssen zur Folge haben, dass Entscheidungen und Entscheidungswege künftig stärkerer Kontrolle durch die Aufsichtsräte und damit durch die Vertreter des Stadtrates unterliegen. Insgesamt ist dringend notwendig, Vorgänge und Entscheidungen transparent für alle Verantwortlichen und auch die Öffentlichkeit zu gestalten, damit sich ähnliche Probleme nicht wiederholen und verlorengegangenes Vertrauen wiederhergestellt wird.

Unabhängig von den aktuellen Vorgängen – zu denen es nach wie vor unterschiedliche Auffassungen gibt, die aber einvernehmlich geklärt werden konnten – besteht Handlungsbedarf, damit in Zukunft Klarheit besteht, wer für welche Entscheidungen zuständig ist und auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur, aber auch die Frage der Regelung von Tantiemezahlungen an Mitarbeiter der Stadtwerke Völklingen Holding und ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.

 

Künftige Zahlungen müssen an klar formulierte und nachvollziehbare vertragliche Regelungen gebunden sein, zu denen auch vereinbarte Zielvorgaben gehören müssen. Entscheidendes Gremium muss künftig der jeweils zuständige Aufsichtsrat sein. Diesem gehören die Vertreter des Stadtrates an, im Falle der Stadtwerke Völklingen Holding, der Völklinger Verkehrsbetriebe und der Gewerbeansiedlungsgesellschaft Völklingen (da die Stadt dort zu 100 Prozent Gesellschafter ist) sind alle Fraktionen in den Aufsichtsräten vertreten. Somit ist umfassende Beteiligung und Information des Stadtrates möglich.

Insgesamt muss die Kontrolle und die Transparenz von Vorgängen und Entscheidungen verbessert werden, damit nicht unklare Wege und Vorgaben zu Problemen und Schäden führen. Entscheidungen und Vorgänge müssen künftig für die Verantwortlichen als auch für die Öffentlichkeit lückenlos nachvollziehbar sein. Hierzu gehören – festzulegen in Verträgen, Geschäftsordnungen und in einem Kodex nach Saarbrücker Muster – folgende Punkte:

 

  • klare Zielvorgaben und deren regelmäßige Überprüfung durch die Verantwortlichen
  • regelmäßige und zeitnahe Information und Berichterstattung in den zuständigen Gremien der Gesellschaften und des Stadtrates klare und nachvollziehbare Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen und Vorgänge
  • effektives Controlling in allen Stadtwerkegesellschaften
  • Offenlegung der Vergütungen der Geschäftsführungsorgane dem Stadtrat gegenüber offensive und transparenzsteigernde Öffentlichkeitsarbeit